top of page

Wechsel von der Kleinunternehmer-Befreiung zur Regelbesteuerung

Steuern und Gesetze

Zahlungseingänge für Leistungen, die noch im Zeitraum der Geltung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung erbracht und ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurden, sind auch bei späterer Vereinnahmung weiterhin steuerbefreit. 

In einem aktuellen Erkenntnis bestätigte das Bundesfinanzgericht (BFG), dass für die Einstufung als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer und die Berechnung der diesbezüglichen Umsatzgrenze das Jahr des tatsächlich bewirkten Umsatzes (Leistungszeitpunkt) entscheidend ist und nicht der Zuflusszeitpunkt.

Tipp: Sollten die (erwarteten) Umsätze eines Unternehmers in einem Jahr knapp über oder unter der Kleinunternehmergrenze von derzeit € 55.000 brutto liegen, wird eine frühzeitige Beratung empfohlen, um eine entsprechend fristgerechte Umstellung der Buchhaltung und Rechnungslegung gewährleisten zu können.
 

WARUM DANUBIA STEUERBERATUNG UND WIRTSCHATSPRÜFUNG?

Das Team der Danubia Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung ist vielfaltig versiert um mit Ihnen Hand in Hand alle Steuerfragen zu klären.

Sie brauchen unsere Hilfe?
Eine Terminvereinbarung können Sie einfach und schnell auch online erledigen.

Vielen Dank!

Danubia Steuerberatungs- 

und Wirtschaftsprüfungs GmbH

Josef Huber Straße 6/5

A-2620 Ternitz / Neunkirchen

T.: +43 2635 21800

E.: office@danubia.at

Montag bis Freitag 8:00 bis 13:00

(außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung)

© 2023 Danubia

bottom of page