Jahresbeleg 2022
Registrierkasse
Zum Abschluss eines jeden Geschäftsjahres ist für jede Registrierkasse separat ein Jahresbeleg zu erstellen, zu überprüfen und gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist 7 Jahre aufzubewahren.
Wann muss der Jahresbeleg erstellt werden?
Unternehmer müssen den Jahresbeleg am Ende des Kalenderjahres bzw. am letzten Tag der getätigten Umsätze, grundsätzlich bis zum 31. Dezember, erstellen und nach Ausdruck aufbewahren.
Was ist ein Jahresbeleg?
Als Jahresbeleg wird der letzte Monatsbeleg aus dem Kalenderjahr bezeichnet (im Normalfall vom Dezember).
Die Frist für die Überprüfung des Jahresbelegs 2022 von Registrierkassen endet mit 15. Februar 2023:
Wenn wir diese Überprüfung für Sie vornehmen sollen, benötigen wir rechtzeitig eine gut lesbare (QR-Code) Kopie Ihres Jahresbelegs, als Ausdruck oder in elektronischer Form. Bitte übermitteln Sie diesen an unsere Buchhaltungssachbearbeiter.
Eine Überprüfung nach dem 15. Februar könnte vom Finanzamt als Finanzordnungswidrigkeit ausgelegt werde.