Steueran-passungen 2024
Steuern und Gesetze
Anpassung der Steuerstufen
Die untersten vier Stufen im Einkommensteuertarif werden stärker angehoben als geplant, was eine Entlastung für alle Einkommen- und Lohnsteuerzahler mit sich bringt: Es erfolgt eine Anhebung der
• ersten Tarifstufe um insgesamt 9,6 %,
• zweiten Tarifstufe um insgesamt 8,8 %,
• dritten Tarifstufe um insgesamt 7,6 %,
• vierten Tarifstufe um insgesamt 7,3 %.
SEG-Zulagen und SFN-Zuschläge (§ 68 Abs. 1 EStG)
Der monatliche Höchstfreibetrag für steuerfreie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge wird von € 360,00 auf € 400,00 angehoben.
Überstundenzuschläge (§ 68 Abs. 2 EStG)
Der monatliche Höchstfreibetrag für die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen (derzeit € 86,00 für max. 10 Überstunden) wird für die Jahre 2024 und 2025 außertourlich auf € 200,00 für max. 18 Überstunden angehoben, danach (ab 2026) soll er € 120,00 (vermutlich wieder nur für max. 10 Überstunden) betragen.
Achtung: Im Dezember 2023 geleistete und im Jänner 2024 ausbezahlte Überstunden unterliegen NICHT dem erhöhten Steuerfreibetrag! Es kommt nicht auf den Auszahlungszeitpunkt (Jänner 2024) sondern auf den Lohnzahlungszeitraum an, in welchem die Überstunden geleistet wurden (Dezember 2023).
Familienbonus Plus für Kinder über 18 Jahre:
Ab 01.01.2024 kommt es zu einer gesetzlichen Anhebung des Familienbonus Plus bei Kindern ab 18 Jahren (von € 54,18 auf € 58,34).